Forderungseinzug

Den Forderungseinzug für den Kunden betreiben wir aufgrund eines Mandatsvertrags unter Anwendung des § 556 ff. Handelsgesetzbuch.

Mit Fachkompetenz und professionellem Herangehen lösen wir das Gläubiger-Schuldner-Verhältnis auf außergerichtlichem Wege. Bei dieser Art des Forderungseinzugs, der mit dem physischen Kontakt direkt vor Ort verbunden ist, sind wir bemüht, unter Nutzung unserer Informationen über das entsprechende Subjekt, gleichzeitig den guten Namen unseres Kunden zu schützen.

Warum sollten Sie unsere Dienstleistungen für den Forderungseinzug nutzen?

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