Vollstreckung

Forderungen, die durch einen gerichtlichen Beschluss oder einen anderen Vollstreckungstitel zuerkannt werden, wird der Gerichtsvollzieher einziehen (Ausführung der Vollstreckung): Über die Art und Weise der Vollstreckung entscheidet der Gerichtsvollzieher je nach Ergebnis der Prüfung der Vermögensverhältnisse des Verpflichteten bzw. aufgrund der vom Berechtigten (Gläubiger) über das Vermögen des Verpflichteten mitgeteilten Informationen.

Wie sind nicht zuerkannte Vollstreckungen zu lösen?

Nicht fällige Forderungen oder Forderungen, die zwar fällig sind, denen jedoch kein Vollstreckungstitel zuerkannt wurde, können zwar nicht eingezogen, jedoch gesichert werden. Die optimale Sicherung der Forderung besteht in der Erstellung eines Vollstreckungsprotokolls über die Anerkennung der Schuld, worin die Einwilligung des Schuldners zur Vollstreckung des Protokolls enthalten ist.

Warum sollten Sie gerade uns für die Vollstreckung wählen?

Unser Unternehmen arbeitet mit Gerichtsvollziehern zusammen, mit Unternehmen, die Schiedsverfahren, Versteigerungen etc. gewährleisten.
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