Vollstreckung
Forderungen, die durch einen gerichtlichen Beschluss oder einen anderen Vollstreckungstitel zuerkannt werden, wird der Gerichtsvollzieher einziehen (Ausführung der Vollstreckung):- Durch Abzüge vom Lohn oder weiteren Einkommen des Verpflichteten (Schuldners).
- Durch Überweisung seiner Forderung (z.B. Kontoguthaben).
- Durch den Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen.
- Durch den Verkauf des gesamten Unternehmens des Verpflichteten (möglich ist auch der Zugriff auf den Anteil an einer Handelsgesellschaft, Mitgliedsrechte in einer Wohnungsgenossenschaft, Patente, gewerbliche Muster und Warenzeichen).
Wie sind nicht zuerkannte Vollstreckungen zu lösen?
Nicht fällige Forderungen oder Forderungen, die zwar fällig sind, denen jedoch kein Vollstreckungstitel zuerkannt wurde, können zwar nicht eingezogen, jedoch gesichert werden. Die optimale Sicherung der Forderung besteht in der Erstellung eines Vollstreckungsprotokolls über die Anerkennung der Schuld, worin die Einwilligung des Schuldners zur Vollstreckung des Protokolls enthalten ist.Warum sollten Sie gerade uns für die Vollstreckung wählen?
Unser Unternehmen arbeitet mit Gerichtsvollziehern zusammen, mit Unternehmen, die Schiedsverfahren, Versteigerungen etc. gewährleisten.
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